Karneval in Leverkusen

Alkohol

Der ADAC rät Autofahrern, in der fünften Jahreszeit möglichst auf Alkohol zu verzichten. Besonders an den Karnevalswochenenden steigt die Zahl der Polizeikontrollen. Nur wer nichts Alkoholisches getrunken hat, kann sich guten Gewissens ans Steuer setzen. Autofahrer, die mit 0,5 oder mehr Promille Alkohol im Blut in eine Verkehrskontrolle geraten, müssen einen Monat lang auf das Kfz verzichten und 250 Euro Strafe zahlen. Zusätzlich belasten sie ihr Konto in Flensburg mit vier Punkten. Für Autofahrer sollte der Alkoholgenuss eigentlich jederzeit tabu sein. Schon mit 0,3 Promille im Blut kann man folgenschwere Probleme mit Gerichten, Polizei oder Versicherungen bekommen. Ein Autofahrer begeht eine Straftat, wenn er mit mehr als 0,3 Promille einen alkoholbedingten Unfall verursacht oder mit auffälligem Verhalten in eine Verkehrskontrolle gerät. In diesem Fall drohen ein Entzug der Fahrerlaubnis von mindestens sechs Monaten, eine Geldstrafe von mindestens 30 Tagessätzen und sieben Punkte in der Verkehrssünderkartei. Problematisch ist der nicht zu unterschätzende Restalkohol am Morgen danach: Wer sich nach einer Karnevalsnacht und ausgiebigem Alkoholgenuss fit genug fühlt, sich wieder hinter das Lenkrad zu schwingen, übersieht häufig, dass der Alkohol im Körper noch nicht vollständig abgebaut wurde. Dann läßt man das Fahrzeug besser stehen. Wer sein Auto am Morgen unbedingt braucht, muss sich am Vorabend entsprechend zurück halten. Die Grenze zur absoluten Fahruntauglichkeit liegt bei 1,1 Promille. Wer so alkoholisiert erwischt wird, begeht eine Straftat, die mit mindestens neunmonatigem Entzug der Fahrerlaubnis und mit einer Geldstrafe von mindestens 40 Tagessätzen sowie mit sieben Punkten in Flensburg geahndet wird. Beifahrer, die bei einem offensichtlich betrunkenen Fahrer mitfahren, haben im Falle eines Unfalls nicht den vollen Schadenersatzanspruch, so der ADAC. Der Automobil-Club empfiehlt außerdem, betrunkene Mitfahrer auf die Rücksitze zu verbannen, wo sie weniger stören können.
Originaltext: ADAC